Notfälle - Notdienst
In dringenden lebensbedrohlichen Notsituationen stehen Ihnen folgende Tierarztpraxen nach telefonischer Anmeldung zur Verfügung:
wechselnder Dienst der Tierarztpraxen Stadt Leipzig:
https://www.notdienst-tierarzt-leipzig.de/ 0341 / 94 67 94 66
wohnen Sie nicht im Stadtgebiet, dann nutzen Sie den für Sie zuständigen Notdienst:
Südraum Leipzig: https://www.tierarzt-notdienst-suedraum-leipzig.de
Nordwest (einschl. Schkeuditz): www.tierarzt-notdienst-delitzsch.de
Kleintierklinik der Universität Leipzig An den Tierkliniken 23:
ohne telefonische Anmeldung, möglichst nach Überweisung vom Praxisnotdienst, 24-Stunden-Bereitschaft
Tierklinik Panitzsch Carl-Benz-Straße 2, 04461 Borsdorf:
telefonische Anmeldung unter 034291/316000, 24-Stunden-Bereitschaft, möglichst nur mit Überweisung vom Praxisnotdienst
Tierärztliche Notfallambulanz 0341/99991740, Mo-Do 19-6 Uhr u. Fr 19 bis Mo 6 Uhr (4facher GOT-Satz)
Kundschaft unserer Praxen können über Rufumleitung auch in Notfällen Kontakt zu uns aufnehmen. Wählen Sie dazu die entsprechende gewohnte Praxistelefonnummer.
Beachten Sie, dass außerhalb der Sprechstundenzeiten zuzüglich zu den Behandlungskosten eine Notdienstgebühr von 50 Euro plus MwSt. erhoben wird (§ 3 Gebührenordnung für Tierärzte). Weiterhin werden der doppelte bis 4fache Satz der Gebührenordnung für Leistungen berechnet.
Im Notfalldienst werden Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder starken Schmerzen behandelt. Die Notfallbehandlung soll den Patienten stabilisieren und, sofern er Schmerzen hat, diese lindern.
Notfälle sind: Atemnot, anhaltende Krampfanfälle, starke oder unstillbare Blutungen, Unfähigkeit Kot oder Harn zu lassen, anhaltender blutiger Durchfall, mehrfaches starkes Erbrechen, Lähmungen, Augenverletzungen, Autounfälle, Knochenbrüche, Geburtsprobleme, Verschlucken von unbekannten Dingen und Giften, Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag, Unterkühlung
Über die Stabilisierung des Patienten hinaus werden während des Notfalldienstes keine umfangreichen Untersuchungen durchgeführt oder aufwändige, spezielle Diagnosen gestellt, sofern sie nicht für die Stabilisierung des Patienten notwendig sind.
Routinebehandlungen, Impfungen, einmaliger blutiger Durchfall ohne Störung des Allgemeinbefindens, Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, gehören nicht in den Notfalldienst.